Bildrechte und Lizenzen bei der Werbebanner-Gestaltung
Die Werbebanner oder Rollup Gestaltung ist fast genauso wichtig wie die Erstellung selbst. Schließlich sollen Angebote und Leistungen und nicht zuletzt das Image des Unternehmen klar und positiv übermittelt werden. Dafür ist eine sorgfältige Bildsprache unerlässlich. Entscheidungen diesbezüglich müssen gut durchdacht werden. Ein Rollup wirkt am besten, wenn es mit geeigneten Bildern wirbt, aber nicht immer ist klar, bei wem die Rechte für das Bild liegen.
Die richtige Wahl treffen
Ob Grafiken, Fotos aus dem Unternehmen oder Stock Fotos für das Werbebanner – ein freundliches und aussagekräftiges Bild lockt Kunden. Allein aus werbepsychologischer Perspektive wirken Bilder mit lachenden Menschen oder auch bunte Farben wie gelb, hellblau oder grün gewinnend auf den Betrachter. Wer ein Werbebanner gestalten will, muss sich allerdings rechtlich informieren, da insbesondere Nutzungs- und Urheberrechte zu beachten gilt, um keine Klage der Urheberrechtsverletzung zu bekommen.
Haftungspflicht liegt beim Auftraggeber
Auch die Beauftragung einer Werbeagentur, die mit der Rollup Werbebanner Gestaltung beauftragt wurde, schützt die eigene Firma nicht vor Haftungspflicht. Der Unternehmer bleibt in der Außendarstellung als Werbender in der Verantwortung. Urheberrecht Bilder dürfen nicht ohne weiteres für den Eigengewinn auf einem Werbebanner eingesetzt werden. Dabei kommt es auch auf die Schöpfungshöhe eines Bildes an und ob die Bilder besonders kunstvoll sind. Einzig, wenn das Unternehmen die verwendeten Bilder für das Werbebanner selbst erstellt, liegen alle Bildrechte und Lizenzen natürlicherweise bei ihm.
Urheberrecht Bilder und Grafiken für Werbebanner
Geschützt werden alle Inhalte, sogenannter Content: Bilder, Fotos, Texte, Videos, Musik. Der Urheber eines Bildes, das beispielsweise für die Erstellung eines Rollups genutzt wird, hat einerseits das Urheberpersönlichkeitsrecht, das besagt, dass der Urheber die Entscheidungsgewalt über die Verwendung des Bildes besitzt und darüber, ob sein Name genannt werden muss. Andererseits besitzt er das Recht zu entscheiden, wie hoch die Lizenz-Gebühren sein sollen. Grundsätzlich gibt es beim Urheberrecht keinen Unterschied zwischen Web und Print. Viele Lizenzen selbst unterscheiden allerdings zwischen Print- und Onlinenutzung.
Überdies gibt es das “Recht am eigenen Bild”. Ist eine Person auf einem Foto erkennbar, muss diese zuvor der Veröffentlichung auf einem Werbebanner zugestimmt haben. Handelt es sich dagegen von Menschenmengen, greift dieses “Recht am eigenen Bild” nicht mehr, die Bildrechte sind dann frei.
Plattformen bieten lizenzfreie Bilder für Werbebanner an
Im Internet gibt es immer mehr Plattformen, auf denen lizenzfreie Bilder zur Nutzung beim Werbebanner Gestalten verwendet werden dürfen. Auch hier lohnt allerdings ein Blick in die AGBs in Hinblick auf die Lizenzen, denn oft sind die Bilder nur zur Nutzung für den privaten Gebrauch freigegeben. Außerdem bedeutet lizenzfrei nicht immer auch gleich kostenfrei. Und auch hier greift eine Form des Urheberrechts: Der Urheber des Bildes hat immer ein Recht auf seine Namensnennung bei Verwendung als Werbebanner oder Rollup.
Achtung: Ein erworbenes Stockfoto gibt nicht immer gleich auch die Erlaubnis zur Bearbeitung. Diese muss extra erworben werden, sonst darf das Bild nicht bearbeitet und lediglich genutzt und veröffentlicht werden.
Wer also Werbebanner oder Rollup selbst gestalten will, sollte sich gut über die Bildrechte informieren oder gleich eigene Bilder inklusive eigener Bildrechte verwenden, um ganz sicher zu gehen. Ein werbewirksames Banner gestalten kann sonst sonst schnell teuer für das Unternehmen werden. Ein Rollup soll schließlich Aufmerksamkeit bei Kunden und nicht potentiellen Klägern wecken.
Zum Absenden des Formulars muss Google reCAPTCHA geladen werden.
Google reCAPTCHA Datenschutzerklärung